Der heutige Newsletter schildert die Erfahrungen von Kunden, die Maschinen aus Nicht-EU-Ländern, speziell aus China, gekauft haben.

Die Kunden benötigen eine individuelle Maschine, um ihre Werkstücke zu bearbeiten. Da die Angebotspreise aus Deutschland ihnen zu hoch vorkommen, holen sie auch Vergleichsangebote, z. B. von chinesischen Herstellern, ein. Diese unterbreiten ihnen Angebote, die teilweise nicht einmal ein Drittel von den Angeboten der deutschen Maschinenbauer betragen.
Wirtschaftlich denkend bestellen sie die Maschine dann z. B. in China. Die geforderte Dokumentation für ein Konformitätsbewertungsverfahren zum Betrieb der Maschine in der EU wird einkalkuliert.
Bei der Bestellung beschreiben die Kunden im Lastenheft die Funktionen der Maschine in allen Einzelheiten und in vielen Fällen soll die Bedienung mit einem Touch-Panel erfolgen. An Sicherheitsfunktionen sind die häufigsten Forderungen mechanischer Eingriffsschutz für Bearbeitungsbereiche, Lichtschranken, Zwei-Hand-Bedienung und
Not-Halt-Schalter.
Nach Erhalt der Maschine testen die Kunden alle Funktionen und beauftragen uns mit der Erstellung der Betriebsanleitung und Risikobeurteilung inklusive
Performance-Level-Berechnung (PL-Berechnung), um die Maschine in der EU betreiben zu dürfen.

Bei der Infoaufnahme ergeben sich erfahrungsgemäß u. a. folgende Mängel:

1. Software/Displaysprache in Chinesisch und/oder Englisch
– Unvollständige Dokumentationen
– Dokumentation teilweise mit einem Übersetzungsprogramm ins Englische erstellt, erkennbar an sinnfrei zusammengesetzten Wörtern
2. Unerlaubte Zugriffe in die Maschine möglich, Sicherheitsbereiche nicht genügend abgesichert
– Keine feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen
– Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen, die zu erhöhter Gefährdung führen (Schutztüren oder -tore schließen auch bei Körperteilen im Schließbereich)
3. Sicherheitsfunktionen können umgangen werden
– Lichtschranken decken nicht komplette Gefahrenbereiche ab
– Lichtschranken haben zu große Gitterabstände, zu lange Reaktionszeit
4. Keine Rückhaltesysteme bei gefahrbringenden Bewegungen
– Vakuumheber, Krane, Pressen werden nur durch Pneumatik/Hydraulik angehoben und haben keine zusätzliche Rückhalteeinrichtung (2. Energiekreis, Wegeventile oder ähnliches)
5. Sicherheitsschaltungen ohne Funktion, z. B. bei Zwei-Hand-Bedienungen
– Drücken beider Taster und gedrückt halten => Maschine arbeitet
– Kurzes Drücken beider Taster und sofort wegziehen => Maschine arbeitet
– Drücken eines beliebigen Tasters => Maschine arbeitet
6. Kein (vollständiger) Stromlaufplan mit Stückliste vorhanden
7. Sicherheitsbauteile erreichen den erforderlichen PL nicht
– Minderwertige Bauteile ohne Sicherheit
– Zu klein dimensionierte Sicherheitsbauteile
8. Steuerungen erreichen den erforderlichen PL nicht
– Falsche Bauteile verarbeitet
– Fehlende Zweikanaligkeit

Die Risikobeurteilung deckt somit in vielen Fällen erhebliche Mängel auf, die einer Konformität mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entgegen stehen und somit abgestellt, bzw. minimiert werden müssen.

Für die PL-Berechnung muss in der Regel ein neuer Stromlaufplan mit Stückliste erstellt werden.

Wenn die PL-Berechnung ergibt, dass einzelne geforderte PL der Sicherheitsfunktionen nicht erreicht werden, müssen die entsprechenden Bauteile ausgetauscht werden. Ggf. muss auch eine neue Steuerung installiert/programmiert werden.

Das Ergebnis ist, dass die Kunden nur auf den ersten Blick eine Maschine günstig (um nicht zu sagen billig) eingekauft kaufen. Denn zu den einkalkulierten Kosten der Erstellung der Risikobeurteilung, PL-Berechnung und Betriebsanleitung kommen dann sehr oft noch teilweise erhebliche Änderungskosten hinzu für z. B. eine neue Steuerung/Software, diverse Sicherheitsbauteile oder die Erstellung von zusätzlichen Dokumenten (Stromlaufplan mit Stückliste, 2. PL-Berechnung).

Im Endeffekt wird die Maschine dann mindestens genauso teuer wie eine Maschine aus der EU mit CE-Kennzeichnung.

Bei vorab genannten Fällen konnten die Kunden auch für lange Zeit die Maschine nicht benutzen, mussten selbst den Umbau und die Erstellung/Beschaffung der Dokumente organisieren und das Ganze war nicht selten mit einem erhöhten Stressfaktor für alle Beteiligten verbunden.

Bei einer Maschine aus der EU hat man im Normalfall diese Probleme nicht. Zusätzlich gelten eine Garantie und Gewährleitung für die Maschine.

Die oben genannten Beispiele sollen natürlich nicht alle Hersteller außerhalb der EU unter Generalverdacht stellen, unsichere Maschinen und unvollständige Unterlagen zu liefern. Sie zeigen aber, dass es nicht immer einfacher und vor allen Dingen günstiger sein muss, außerhalb der EU zu kaufen.

Wenn man dies dennoch vorhat, sollte man die Anforderungen so präzise wie möglich gestalten oder noch besser komplette eigene Konstruktionsunterlagen mit Stücklisten beistellen. Man sollte sich im Vorfeld entsprechende Gedanken machen und ggf. auch externen Rat einholen. Dann steht auch einer problemfreien Konformitätsbewertung in Deutschland, bzw. der EU nichts mehr im Wege.

Hierbei beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie in gewohnt zuverlässiger Weise bei der Erstellung professioneller und rechtssicherer Dokumente.