Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Arbeitgeber sind durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, mittels einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen zu analysieren, die durch eingesetzte Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) für ihre Beschäftigten im Arbeitsbereich entstehen können.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich Maßnahmen, die umzusetzen und zu dokumentieren sind. Es wird somit festgestellt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind bzw. ob bereits vorhandene Arbeitsschutzmaßnahmen verbessert werden müssen.
Als Arbeitsschutzmaßnahme kann sich beispielsweise ergeben, dass Beschäftigte durch anzubringende Warnhinweise vor möglichen Gefahren gewarnt werden müssen.
Auf Wunsch erstellen unsere Experten für Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung mit dem Programm MS Word.
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Ausgangspunkt für unsere Service- und Beratungsleistungen sind die bei Ihnen vorhandenen IT-Strukturen und Anforderungen. Unter der Berücksichtigung von Kosten und Nutzenaspekten werden unterschiedliche Durchführungs- und Lösungsalternativen einbezogen.
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