Sicherheitsberatung zu
Bestandsanlagen

Wie sieht es eigentlich aktuell mit der Maschinen- bzw. Anlagensicherheit Ihrer Bestandsmaschinen und -anlagen aus?

Anlagen werden oft verändert, erweitert, verkleinert, umgesetzt, geteilt oder zusammengeführt.
Dies geschieht im Laufe der Zeit von den Anwendern und oftmals ohne das nötige Fachwissen von Normen und Vorschriften.

Der Betreiber von Anlagen hat laut Gesetzgeber/Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV Abschnitt 2 § 3) regelmäßig die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dieses geschieht mit der Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung hat der Betreiber notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Diese Schutzmaßnahmen müssen, ebenso wie die Gefährdungsbeurteilungen, von einer befähigten Person regelmäßig überprüft werden.
Maschinen und Anlagen werden einfach älter und entsprechen daher ggf. nicht mehr dem Stand der Technik und die Sicherheitsanforderungen an moderne Anlagen werden nicht mehr erfüllt.

Hierbei sind z. B. folgende mögliche Fragen und Gegebenheiten zu klären:

  • Sind Abdeckungen auf/an den Gefahrenstellen noch vorhanden?
  • Entsprechen die vorhandenen Abdeckungen auf/an den Gefahrenstellen den aktuellen Normen und können die Abdeckungen angepasst werden?
  • Sind Geländer und Treppen noch absturzsicher oder wurden sogar Leitern eingesetzt?
  • Sind Übergänge z. B. über Förderlinien sicher?
  • Sind alle Sicherheitsbereiche noch sicher?
  • Ist es möglich von einem Sicherheitsbereich, z. B. durch den Keller, unbefugt in den zweiten Bereich zu gelangen?
  • Reichen die vorhandenen Schutzmaßnahmen?
  • Und, und, und

Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen können wir Sie fachgerecht unterstützen.

Wir prüfen, ob Ihre Anlage dem Stand der Technik entspricht oder ob die Sicherheitsbereiche und Zugänge zu Gefährdungsbereichen geregelt sind.

Wir überprüfen Ihre Anlage auf wesentliche Veränderungen.

Auf Basis der DIN EN ISO 12100 prüfen wir Ihre Bestandsanlage auf Sicherheit.
Dabei werden z. B. Geländer und Treppen anhand der DIN EN ISO 14122-3 begutachtet.
Die Möglichkeit zum Erreichen von Gefährdungsbereichen und dem ungehinderten Zugang wird mit der DIN EN ISO 13857 bewertet.
Für Not-Halt-Schalter gilt unter anderem die DIN EN ISO 13849-1.

Nutzen Sie unsere mehr als 25-jährige Erfahrung für die Sicherheit Ihrer Anlage.
Wir begutachten Ihre Anlage, erstellen eine Foto-Dokumentation mit den festgestellten Abweichungen und machen normgerechte Vorschläge für Verbesserungen.

Auf Wunsch erarbeiten wir auch mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder dem Steuerungsbauer Lösungen oder erstellen die anschließende Gefährdungsbeurteilung.

Risikobeurteilung

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Performance-Level Berechnung

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Gefährdungsbeurteilung

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CE-Schulungen

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Ausgangspunkt für unsere Service- und Beratungsleistungen sind die bei Ihnen vorhandenen IT-Strukturen und Anforderungen. Unter der Berücksichtigung von Kosten und Nutzenaspekten werden unterschiedliche Durchführungs- und Lösungsalternativen einbezogen.

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