Seminare zum Thema CE-Kennzeichnung 2025.
Wir geben gerne unser Fachwissen weiter. Erfahren Sie mehr zu den eintägigen CE-Seminaren und zu Themen der
CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Performance-Level-Berechnung.
Unsere Seminare finden bei Ihnen vor Ort, in unseren Räumlichkeiten in Büren-Ahden oder online statt.
Kontaktieren Sie uns gerne für Ihren Wunschtermin.
Unsere Seminare im Überblick:

MVO – Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
NEU!
Jetzt einen Platz in unseren Webinaren sichern!
Wir veranstalten Webinare zur MVO (EU) 2023/1230. Dort erfahren Sie in ca. 20 Minuten die wichtigsten Änderungen, Fristen und was dringend ist. Die Webinare sind kostenlos und unverbindlich.
Die nächsten Termine:
- Dienstag, 08.04.2025 um 10 Uhr
- Dienstag, 06.05.2025 um 15 Uhr
Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail oder telefonisch entgegen.
Tel.: 02955 74722-17 oder doris.flege@isb-ik.de
Darüber hinaus bieten wir das umfangreichere Tagesseminar an
MVO – Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die neue Maschinenverordnung kennen und praktisch umsetzen!
Mit Inkrafttreten ändern sich nicht nur viele Anforderungen an Maschinen und ihre dazugehörigen Dokumente, auch werden die Pflichten der verschiedenen Wirtschaftsakteure deutlich angepasst
Inhalt
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- Erwägungsgründe und Aufbau der neuen MVO (EU) 2023/1230
- Änderungen im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Fahrplan bis zum Inkrafttreten:
- Was passiert bis zum Inkrafttreten?
- Was muss in Bezug auf Konstruktion und Dokumentation getan werden?
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Zielgruppe
Technische Leiter, Konstruktionsleiter, Konstrukteure, Technische Redakteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Verkäufer, Verantwortliche für Umbauten und Instandhaltung, Eigenhersteller (Betreiber), Händler, Importeure

CE01 – Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL
CE01 – Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL
Beim Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen müssen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umgesetzt werden. In dem eintägigen Seminar erfahren Sie alles über die Umsetzung der Richtlinie durch die verantwortlichen Personen.
Inhalt
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- Grundsätzliches: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, anzuwenden durch Hersteller, Bevollmächtigte, Eigenhersteller. Gefahrenübertritt beim Inverkehrbringen, Geltungsbereich, Ziele, Anwendung, nationale Umsetzung, Aufbau der Richtlinie.
- Anwendung: CE-Zertifizierung – Übersicht, Maschinendefinitionen, unvollständige Maschinen, Ausnahmeliste, technische Dokumentation, Risikobeurteilung, Normen anwenden, Sicherheitsanforderungen der Richtlinie, Betriebsanleitung/Montageanleitung,
EG-Konformitätserklärung/Einbauerklärung. - Anhang IV-Maschinen: Einbezug gemeldeter Stellen, Interne Fertigungskontrolle, Qualitätssicherung, Baumusterprüfung.
- Besonderheiten: Inverkehrbringen von Alt-, Übergangs- und Neumaschinen, Umbauten, wesentliche Änderung, betreiberseitige Sicherheitsbestimmungen.
- Die einzelnen Bereiche werden mit Beispielen und Übungen aus der Praxis ergänzt.
- Ausblick auf die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
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Zielgruppe
Technische Leiter, Konstruktionsleiter, Konstrukteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Verkäufer, Verantwortliche für Umbauten und Instandhaltung, Eigenhersteller (Betreiber)

CE02 – Umbau bzw. wesentliche Veränderungen an Bestandsmaschinen
CE02 – Umbau bzw. wesentliche Veränderungen an Bestandsmaschinen
Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie (MRL) und Erläuterungen zum Interpretationspapier des Bundesministeriums kennen und praktisch umsetzen! Die Erweiterung und der Umbau von Maschinen oder Maschinenanlagen wird häufig vom Maschinenbetreiber durchgeführt. Durch diese Veränderungen ist es möglich, dass der Betreiber zum Hersteller einer neuen Maschine wird.
Daraus ergeben sich Verpflichtungen für den Betreiber, insbesondere die Pflicht zur Erfüllung der Anforderungen aus der MRL und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
Inhalt
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- Grundsätzliches: Wer muss die Maschinenrichtlinie anwenden, Gefahrenübertritt beim Inverkehrbringen, Geltungsbereich, Ziele, Anwendung, nationale Umsetzung, Aufbau der Richtlinie.
- Anwendung: CE-Zertifizierung – Übersicht, Maschinendefinition, unvollständige Maschine, Ausnahmeliste, Sicherheitsanforderungen der Richtlinie, Betriebsanleitung/Montageanleitung, technische Unterlagen, Risikobeurteilung, Konformitätserklärung/Einbauerklärung.
- Anhang IV-Maschinen: Einbezug benannter Stellen, interne Fertigungskontrolle, Qualitätssicherung, Baumusterprüfung.
- Besonderheiten: Inverkehrbringen von Alt-, Übergangs- und Neumaschinen, Umbauten, wesentliche Veränderung, betreiberseitige Sicherheitsbestimmungen.
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Zielgruppe
Technische Leiter, Konstruktionsleiter, Konstrukteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Verkäufer, Verantwortliche für Umbauten und Instandhaltung, Eigenhersteller (Betreiber)

PL01 – Funktionale Sicherheit von Maschinen (PL/SIL)
PL 01 – Funktionale Sicherheit von Maschinen (PL/SIL)
Die Maschinenrichtlinie stellt konkrete Anforderungen an die ‚Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen‘.
So fordert die Richtlinie u. a.:
- „… Steuerungen müssen den zu erwartenden Beanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten
- Defekte der Hardware bzw. der Software dürfen nicht zu Gefährdungssituationen führen
- Fehler in der Logik des Steuerkreises dürfen nicht zu Gefährdungssituationen führen …“
Diese Anforderungen an die funktionale Sicherheit gelten für elektrische, hydraulische und pneumatische Steuerungen. Das Seminar vermittelt praxisorientiert die Anforderungen der EN ISO 13849-1 für Performance Level mit der Gegenüberstellung der DIN EN 62061 für Safety Integrity Level (SIL).
Die Teilnehmer lernen das 8-Schritte-Verfahren auf die eigenen Maschinensteuerungen anzuwenden. Dabei wird mit Hilfe der frei verfügbaren SISTEMA-Software der Performance Level (PL) berechnet.
Inhalt
Performance Level (PL) und Safety Integrity Level (SIL):
Quantifiziertes Maß für die sicherheitsbezogene Leistungsfähigkeit einer Steuerung. Berechnung des PL/SIL über 8 Schritte:
- Sicherheitsfunktion definieren
- Über den Risikographen den PLr bestimmen
- Entwurf des SRP/CS, Festlegen von Blöcken
- Anforderungen an die Kategorie überprüfen
- Bestimmen des MTTFd
- Bestimmen DCavg
- Bestimmen CCF
- Verifikation PLr und erreichten PL/SIL
Zielgruppe
Technische Leiter, Konstruktionsleiter, Konstrukteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Verkäufer, Verantwortliche für Umbauten und Instandhaltung, Eigenhersteller (Betreiber)

RB 01 – Risikobeurteilung für Maschinen/Anlagen
RB01 – Risikobeurteilung für Maschinen/Anlagen
Ohne die Durchführung einer Risikobeurteilung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine
CE-Kennzeichnung von Maschinen verboten.
Vor/während/nach der Konstruktion müssen die von der Maschine ausgehenden Gefahren ermittelt, dokumentiert und bewertet werden. Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der DIN EN ISO 12100 werden erläutert.
Anhand von Praxisbeispielen werden die notwendigen Schritte aufgezeigt und mit den Teilnehmern besprochen. Sie erhalten eine Gefahrenliste (EN 12100), mit deren Hilfe Sie Gefahren ermitteln, die Risiken analysieren und bewerten sowie Sicherheitslösungen erarbeiten können.
Ziel des Seminars ist es, Sie in die Lage zu versetzen, eine Risikobeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.
Inhalt
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- Wann ist eine Risikobeurteilung zu erstellen? Harmonisierte Sicherheitsnormen vom
Typ A-, B- und C - Prozessübersicht, Voraussetzungen, Praxisbeispiel
- Grenzen der Maschine festlegen, Gefährdungen ermitteln, Risiken beurteilen/mindern, Lösungen zuordnen
- Sicherheitsgerichtete Steuerungsfunktionen,
Performance Level /SIL-Klassen - Sicherheitshinweise für Betriebsanleitung
- Beispiele und Übungen
- Anforderungen an Komponenten gemäß PLr
- Grundlagen Softwarenanforderungen
- Wann ist eine Risikobeurteilung zu erstellen? Harmonisierte Sicherheitsnormen vom
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Zielgruppe
Technische Leiter, Konstruktionsleiter, Konstrukteure, Sicherheitsfachkräfte, Technische Verkäufer, Verantwortliche für Umbauten und Instandhaltung, Eigenhersteller (Betreiber)
Dieses Gespräch lohnt sich!
Ausgangspunkt für unsere Service- und Beratungsleistungen sind die bei Ihnen vorhandenen IT-Strukturen und Anforderungen. Unter der Berücksichtigung von Kosten und Nutzenaspekten werden unterschiedliche Durchführungs- und Lösungsalternativen einbezogen.
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