Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind per Gesetz verpflichtet, mittels einer Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen zu analysieren, die durch eingesetzte Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) für ihre Beschäftigten im Arbeitsbereich entstehen können.

Grundlagen

Die Grundlage für den deutschen Arbeitsschutz liefert das Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Artikeln 1 und 2 festgeschrieben ist:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Artikel 1 Abs. 1)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Artikel 2 Abs. 2)

Die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden sind geregelt im Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (kurz: Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG). Dieses Gesetz setzt die Anforderungen der europäischen Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie (Richtlinie 89/391/EWG) in deutsches Recht um.

Quelle: IFA

Gesetze und Vorschriften

Der Arbeitsschutz besteht nicht nur aus einem Gesetz/Verordnung. Je nach Arbeitsbereich sind mehrere Gesetze/Verordnungen anzuwenden.

Modell vom Arbeitssystem

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind nicht nur die reinen Gefährdungen direkt am Arbeitsplatz zu betrachten. Das Arbeitsmodell beschreibt, wie Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstand und äußere Faktoren auf die Mitarbeiter einwirken.

Die äußeren Faktoren sind u. a.: räumliche, organisatorische, chemisch, biologisch, physikalisch.

Wir erstellen daher zu Beginn eine Analyse der Arbeistmodelle und im Anschluss wird eine Gefährdungsanalyse und Bewertung durchgeführt.

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in Anlehnung an die SIFA 2.0 Ausbildung.

Quelle: Dr. Curt Haefner-Verlag / Bernd Wilfing. DGUV

Gesundheitsschaden-Modell

Die folgende Grafik erläutert, dass eine Belastung für einen Mitarbeiter aus mehreren Faktoren besteht. Wenn den Belastungsfaktoren entgegengewirkt werden kann, dann wirkt sich das positiv auf den Mitarbeiter und dessen Gesundheit aus, wenn nicht dann kann sich das negativ auswirken.

Quelle: Dr. Curt Haefner-Verlag / Bernd Wilfing. DGUV

Bewertung des Risikos

Bei der Beurteilung des Risikos sind drei Anforderungsarten (spezifische, qualitative und Grundpflichten) anzuwenden. Die Anforderungsfindung wird auch in dieser Reihenfolge durchgeführt. Grundpflichten könnte z. B. die Risikomatrix nach Nohl sein.

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