Um Maschinen in Deutschland, bzw. in Europa in den Verkehr zu bringen ist eine Konformitätsbescheinigung mit CE-Kennzeichnung erforderlich.
Derzeit noch nach der gültigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL), ab dem 20.01.2027 nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO).

Auf die Gefahren, Probleme bei Maschinen aus Nicht-EU-Ländern, speziell aus China, ohne CE-Kennzeichnung wurde bereits im Newsletter vom 14.11.2024 hingewiesen.

Doch was ist, wenn die Maschine eine CE-Kennzeichnung hat?

Hier gilt es erst einmal festzustellen, ob es ein echtes CE-Kennzeichen ist und, wenn ja, ob es ein Offizielles ist.

Wie sieht das echte CE-Kennzeichen aus?
Hierzu macht die MRL eindeutige Vorgaben. Im Anhang III wird das CE-Kennzeichen genau beschrieben mit Angaben zu Proportionen, Größen und Anbringungsorte.

Im direkten Vergleich ist der Unterschied erkennbar, links das „Conformité Européenne“-Kennzeichen, rechts das „China Export“-Logo. Beim „China Export“-Logo stehen die Buchstaben deutlich enger zusammen.

 

 

 

 

 

 

Aber das CE-Kennzeichen allein reicht nicht aus. Es hat auch eine Bedeutung.

Der Hersteller, oder hier sein Bevollmächtigter, erklärt mit dem Kennzeichen die Konformität seiner Maschine mit den EU-Richtlinien. Das CE-Kennzeichen ist kein Prüfzeichen, sondern eine Herstellererklärung, dass das Produkt alle relevanten EU-Richtlinien erfüllt.

Und hier muss der Käufer aufpassen.

Einer Maschine muss immer eine Konformitätserklärung beiliegen, die innerhalb der EU ausgestellt ist. Hierauf ist die europäische Richtlinie genannt, nach der die Maschine gebaut wurde. Meistens sind auch die harmonisierten Normen mit abgedruckt, die bei der Maschine angewandt und eingehalten wurden. Harmonisierte Normen der EU lösen die Konformitätsvermutung aus. Das heißt, wenn beim Bau der Maschine harmonisierte Normen angewandt wurden, wurde nach Stand der Technik sicher konstruiert und gebaut. Die genauen Anforderungen an eine Konformitätserklärung kann unter MRL 2006/42/EG, Anhang II, 1.A nachgelesen werden.

Weiterhin muss der Maschine eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht wird. Auch hier können weitere Anforderungen unter MRL 2006/42/EG, Anhang I, 1.7.4 nachgelesen werden.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das CE-Kennzeichen optisch signalisiert, dass es sich um eine ordnungsgemäß in Verkehr gebrachte Maschine handelt. Aber erst das Vorhandensein einer in Europa ausgestellten Konformitätsbescheinigung und einer Betriebsanleitung machen das CE-Kennzeichen zu einem offiziellen Zeichen. Mit dem CE-Kennzeichen übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Sicherheit und Konformität seines Produkts.

Im Gegensatz hierzu steht das „China Export“-Logo, welches gerade bei sehr kleiner Kennzeichnung nicht sofort als „falsches CE-Kennzeichen“ identifiziert werden kann.
Das ähnlich aussehende „China Export“-Logo ist kein Ersatz!
Es signalisiert lediglich, dass das Produkt aus China exportiert wurde.
Es ist keine Herstellererklärung im Sinn einer EU-Richtlinie.

Aber nicht nur Verbraucher müssen auf das richtige CE-Kennzeichen achten.
Auch Hersteller dürfen das CE-Kennzeichen nicht in falschen Proportionen anbringen.
Hier drohen sonst rechtliche Konsequenzen.

Prüfen Sie Ihre gekauften Maschinen sorgfältig.
Bei Unsicherheiten bezüglich gekaufter Maschinen unterstützen wir sie ebenso wie bei der Erstellung der CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung Ihrer eigenen Konstruktion.