„Worauf muss man beim Inverkehrbringen einer Maschine nach Maschinenverordnung achten, wenn verbaute Zukaufteile bereits nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden?“

Zu einem Zeitpunkt des Inverkehrbringens nach dem 19. Januar 2027 muss die vorliegende Maschine als Ganzes nach der neuen Maschinenverordnung in Verkehr gebracht werden. Das heißt, es gelten die Anforderungen der Maschinenverordnung zum Beispiel an Sicherheit (u. a. neu: Schutz gegen Korrumpierung) oder die Dokumente (z. B. Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, Typenschild).

Dabei müssen die bereits zugekauften Komponenten bewertet werden, ob sie die Anforderungen an die Maschinensicherheit erfüllen. Ob vor oder nach dem 20. Januar 2027 gilt: der Stand der Technik muss umgesetzt werden. Dennoch ist und bleiben die einzelnen Komponenten für sich weiter formell nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht.

Wird diese Maschine z. B. zum Zweck der Kommunikation vernetzt, muss diese Maschine den Schutz gegen Korrumpierung erfüllen. Das gilt für alle Komponenten der Maschine und wird in der Risikobeurteilung der Maschine bewertet.

In der Praxis und aus rein technischer Sicht ist der Stichtag 20. Januar 2027 also formeller Natur, da heute bereits gilt, dass die „Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen“ gewährleistet sein muss (MRL, Anh. I, 1.2.1). Auch wird das Thema „Fernzugriff“ bereits heute in der EN ISO 13849-1:2023 beschrieben. Das heißt, auch heute muss ein Schutz gegen Korrumpierung nach Stand der Technik erfolgen, auch wenn das als separater Punkt nicht in den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie (Anhang I) aufgeführt wird.

Bereits veröffentlicht aber ebenfalls noch nicht in Kraft ist ferner der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847), der ebenfalls Anforderungen für vernetzte Geräte formuliert und für Hersteller sowie Betreiber verpflichtend wird. Weitere Rechtstexte in dem Zusammenhang findet man z. B. im „Delegierten Rechtsakt der Funkanlagenrichtlinie“ (RED DA).

Infos und Download von Richtlinien finden Sie hier.