Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) hat die Maschinensicherheit in Europa über viele Jahre geprägt. Moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme und vernetzte Produktionsanlagen stellen jedoch neue Anforderungen an die Maschinensicherheit. Immer mehr Maschinen und Anlagen nutzen Künstliche Intelligenz, um Prozesse zu optimieren, Fehler zu erkennen oder Wartungen vorherzusagen.
Doch was bedeutet das für CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Herstellerverantwortung?
Mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (MVO), die ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden ist, hat die Europäische Union deshalb einen Rechtsrahmen geschaffen, der diese technologischen Entwicklungen künftig stärker berücksichtigt.
Künstliche Intelligenz, das klingt zunächst nach reiner Software.
Viele Unternehmen nutzen bereits KI-Anwendungen.
Beispiele sind:
- Analyse von Produktionsdaten
- Optimierung von Energieverbräuchen
- Vorhersage von Wartungsintervallen
- Qualitätskontrolle durch Bildverarbeitung
Solange diese Systeme keinen Einfluss auf die Sicherheit haben, ergeben sich meist keine besonderen CE-relevanten Anforderungen.
Anders sieht es aus, wenn die KI Entscheidungen trifft, die Auswirkungen auf Personen oder sicherheitsrelevante Funktionen haben.
Es ist vorstellbar, dass z. B. in oder an einer Maschine mithilfe einer Kamera Personen identifiziert werden sollen.
Dann entscheidet die KI:
- Ist eine Person im Gefahrenbereich?
- Darf die Maschine weiterlaufen?
- Muss die Maschine sicherheitsgerichtet stillgesetzt werden?
In diesem Fall beeinflusst die KI direkt die Sicherheit der Maschine und ist damit auch ein Thema für die CE-Kennzeichnung.
Genau an dieser Stelle setzt die neue MVO an. Sie betrachtet nicht mehr nur die mechanischen und elektrischen Eigenschaften einer Maschine, sondern erwähnt auch zum ersten Mal selbstentwickelndes Verhalten. So bezeichnet die MVO KI-basierte Funktionen und lernende Systeme.
Der Hersteller muss in diesem Beispiel nachweisen, dass Personen zuverlässig erkannt werden und keine gefährlichen Situationen entstehen können.
Er muss die Risikobeurteilung erweitern.
Neben den klassischen Gefährdungen sind künftig auch Fragen zur Funktionsweise der KI zu betrachten:
- Welche Entscheidungen trifft die KI?
- Auf welchen Daten basieren diese Entscheidungen?
- Was passiert bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten?
- Wie werden Fehlentscheidungen erkannt?
- Welche Auswirkungen haben Software-Updates auf die Sicherheit?
Künstliche Intelligenz bietet große Chancen für moderne Maschinen und Anlagen. Gleichzeitig entstehen aber neue Herausforderungen für die Produktsicherheit.
Die MVO schafft die Grundlage dafür, dass KI sicher in Maschinen und Anlagen eingesetzt werden kann. Sie muss jedoch genauso sicher sein, wie jede andere sicherheitsrelevante Funktion einer Maschine. Damit steigen die Anforderungen an Entwicklung, Risikobeurteilung und Dokumentation.
Derzeit gilt noch die MRL. Wer jedoch heute bereits KI-Funktionen entwickelt oder in Maschinen integriert, sollte die Anforderungen der neuen MVO für eine CE-Kennzeichnung schon jetzt berücksichtigen.
Denn auch wenn künftig intelligente Systeme Entscheidungen unterstützen können, bleibt die Verantwortung für die Sicherheit der Maschine beim Hersteller.
Unsere Mitarbeiter haben sich bereits intensiv mit den neuen Anforderungen der MVO, auch in Hinsicht der KI, beschäftigt. Gerne unterstützen wir Sie auch künftig bei der Erstellung Ihrer Risikobeurteilungen, technischen Dokumentationen und CE-Unterlagen in gewohnt zuverlässiger Weise.