Alle Maschinen und Anlagen, die innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen grundsätzlich einem
CE-Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen werden.

Für Anlagenteile ohne CE-Kennzeichnung (Bestandsanlagen mit Inverkehrbringung vor 1995) ist der Betreiber verpflichtet, die Anlagensicherheit nach
„Stand der Technik“ zu gewährleisten. Dafür muss der Betreiber gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsmittel und Anlagenteile erstellen und diese auch regelmäßig, ein mal pro Jahr, auf Aktualität prüfen.

Auch bei industriellen Großprojekten stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung der Anlage hinsichtlich CE-Konformität.
Es muss u. a. definiert werden, ob es sich um eine Maschine oder um eine Gesamtheit von Maschinen (umgangssprachlich „verkettete Anlage“) gemäß Maschinenrichtlinie handelt, für die eine Gesamt-Konformitätserklärung erstellt werden muss.

Dabei sind neben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG häufig zusätzlich noch weitere Regelwerke, wie z. B. die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU,
die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU oder die Bauproduktenverordnung BauPVO anzuwenden.

Die Komplexität solcher Anlagen verlangt daher nach einer systematischen und strukturierten Vorgehensweise, um eine rechtssichere CE-Dokumentation
zu gewährleisten.

ISB begleitet Projekte wie z. B. das gerade aktuelle Großprojekt im Zementwerk der Märker Zement GmbH Harburg (Landkreis Donau-Ries) hinsichtlich der Bereitstellung der CE-relevanten Dokumentationen.

In Harburg wurde in nur zweijähriger Bauzeit eine komplette Ofenlinie neu erstellt. Wesentliche Bestandteile dieser Anlage „Ofen 8“ sind der 108 Meter hohe Zyklonvorwärmer, der 61 Meter lange Drehrohrofen, die Brennstoffversorgung (mit weitgehendem Verzicht auf fossile Brennstoffe), sowie die sehr effektive Abgasreinigung, mit der die zulässigen Emissionswerte weit unterschritten werden.

 

Die Hersteller bzw. Lieferanten der jeweiligen Anlagenbaugruppen, einzelnen Maschinen oder Bauteile lieferten für „vollständige Maschinen“
EG-Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen, für „unvollständige Maschinen“ Einbauerklärungen und Montage- oder Betriebsanleitungen.

Für die zahlreichen Schnittstellen zwischen den neu erstellten Anlagenteilen, sowie die Schnittstellen zwischen Anlagenteilen und der vorhandenen Infrastruktur wie der Rohmaterialzufuhr, der komplexen Brennstoffversorgung und der vorhandenen Abgasreinigung waren zusätzliche CE-Dokumentationen erforderlich.

In Zusammenarbeit zwischen Märker Zement GmbH und ISB wurde eine sinnvolle und regelkonforme CE-Struktur erarbeitet, in der die unterschiedlichen CE-Bereiche und die erforderlichen CE-Dokumentationen definiert sind.

Für diese CE-Bereiche erstellte ISB projektbegleitend die jeweilige CE-Dokumentation in Form von Schnittstellen-Risikobeurteilungen, Betrachtungen hinsichtlich „Wesentliche/unwesentliche Veränderungen“, übergeordneten Betriebsanleitungen und anderen relevanten CE-Dokumenten. Ebenso unterstützte ISB die
Firma Märker Zement GmbH bei der Erstellung der erforderlichen EG-Konformitätserklärungen für die einzelnen CE-Bereiche.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Unterstützung durch ISB bei der Prüfung der Lieferantendokumentationen. Dies wurde in einem separaten Dokument
„CE-Doku-Prüfung“ tabellarisch protokolliert.

Über den gesamten Projektablauf hinweg stand ISB darüber hinaus der Firma Märker Zement GmbH für alle Fragen rund um das Thema CE zur Verfügung.

Dazu die Projektleitung der Firma Märker Zement GmbH:

„ISB hat mit fachgerechter und pragmatischer CE-Dokumentation sowie kompetenter Beratung
zur optimalen Projektabwicklung der Anlage „Ofen 8“ beigetragen“.

Sind auch Sie in einem Projekt involviert, egal ob es sich um eine einzelne Maschine oder eine komplexe Anlage handelt, und haben Fragen oder eine konkrete Anfrage zum Thema CE-Konformität?

Sprechen Sie uns gerne an!

Einblicke in das Projekt finden Sie hier: Märker Gruppe Ofen 8