Durch den Einsatz einer Gesamtheit von Maschinen (oder auch umgangssprachlich verkettete Anlage genannt) sollen möglichst viele Tätigkeiten und Prozesse im Betrieb automatisiert werden. Manuelle Tätigkeiten durch Bedienpersonal entfallen weitestgehend. Allerdings bergen automatisierte Prozesse auch grundsätzlich immer Risiken, die betrachtet werden müssen. Neben den zu betrachtenden Risiken stellt sich oft die Frage, wer für die Konformität der Gesamtanlage verantwortlich ist. Diese Frage ist gerade dann interessant, wenn Maschinen verschiedener Hersteller, Alt- und Neumaschinen verkettet werden.
In unserem aktuellen Newsletter möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick darüber geben, was man unter einer Gesamtheit von Maschinen versteht, inwiefern Gefährdungen und Risiken zu bewerten und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.
Definition
Wenn einzelne Maschinen zusammenwirken und räumlich zusammenhängend angeordnet sind, sodass sie als geschlossene Einheit zu betrachten sind, dann spricht man von einer Gesamtheit von Maschinen. Der Begriff entspringt der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Das Zusammenwirken der einzelnen Maschinen hat ein gemeinsames Ziel, z. B. die Bearbeitung und Förderung von Brettschichtholz. Die einzelnen Maschinen sind dabei so verknüpft, dass eine gemeinsame Steuerung vorliegt.
Ausnahme: Wenn die einzelnen Maschinen für sich allein funktionsfähig, funktional und steuerungstechnisch miteinander verbunden sind, sie allerdings sicherheitstechnisch keine Einheit bilden (kein sicherheitstechnischer Zusammenhang), dann liegt keine Gesamtheit von Maschinen vor.
Mögliche Gefährdungen und Risiken beim Einsatz einer Gesamtheit von Maschinen
Die Gefährdungen sind von Prozess zu Prozess unterschiedlich zu bewerten und können nicht pauschalisiert werden. Sie hängen u. a. von den eingesetzten Maschinen, sowie der räumlichen Aufstellung als auch der steuerungstechnischen Verknüpfung ab.
Grundsätzlich sind durch das Betreiben einer Gesamtheit von Maschinen neben elektrischen oder thermischen Gefährdungen vor allem mechanische Gefährdungen wie Scheren, Quetschen und Einziehen durch pneumatische, hydraulische oder elektrisch angetriebene Bauteile zu erwarten. Eine Gefährdungsliste kann der Norm DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ entnommen werden.
Diese Gefährdungen haben die Hersteller der Einzelmaschinen in Risikobeurteilungen betrachtet. Das gilt allerdings nur speziell für das Betreiben der jeweiligen Einzelmaschine. Wenn Sie als Betreiber diese Einzelmaschinen nun zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammenfügen, ergeben sich Schnittstellen und daher neue Risiken, die in Form einer Schnittstellenrisikobeurteilung bewertet werden müssen. Durch das Errichten einer Gesamtheit von Maschinen werden Sie vom Betreiber zum Hersteller, d. h. Sie sind nun verantwortlich für Konformitätserklärung und Risikobeurteilung.
Mögliche Schutzmaßnahmen
Ergeben sich aus der Schnittstellenrisikobeurteilung Gefährdungen durch eine Anordnung der Einzelmaschinen, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen realisiert werden. Zwei Einzelmaschinen können z. B. über eine Rollenbahn miteinander verbunden sein. In diesem Fall sind u. a. mechanische Gefährdungen wie Einzug oder Quetschen an den Schnittstellen möglich. Feststehend trennende Schutzeinrichtungen (z. B. Schutzabdeckung, Schutzzaun) können diese Gefahren verhindern.
Diese Schutzeinrichtungen greifen allerdings vorwiegend im Automatikbetrieb. Doch was, wenn das Wartungspersonal den Sicherheitsbereich betreten und Wartungsarbeiten an einer der beiden Maschinen durchführen muss? Beim Anfordern eines Sicherheitsbereichs müssen im Optimalfall die beiden Einzelmaschinen steuerungstechnisch abschalten. Ist das Abschalten beider Maschinen aus prozesstechnischen Gründen nicht erwünscht, könnte die Schnittstelle zwischen den Einzelmaschinen zusätzlich über eine Sicherheitslichtschranke abgesichert werden. Bei Unterbrechung der Sicherheitslichtschranke, werden dann auch die Antriebe der benachbarten Maschine sicherheitsgerichtet stillgesetzt.
Die in diesem Newsletter genannten Gefährdungen, Risiken und Schutzmaßnahmen genannten sind nur beispielhaft.
Sie sind Maschinenhersteller oder Betreiber und planen die Anordnung von einzelnen Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen? Gerne unterstützen wir Sie bei den Themen Betriebsanleitung, (Schnittstellen-) Risikobeurteilung und Performance-Level-Berechnung.