Neben wichtigen Informationen für den Benutzer einer Maschine, wie z. B. Warnsymbole und -hinweise, müssen an jeder Maschine Angaben zu deren Identifikation gut leserlich und dauerhaft angebracht werden.
Mit Ausnahme der CE-Kennzeichnung macht die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) keine Vorgaben an die Gestaltung eines Typenschilds, sondern legt Mindestanforderungen an den Inhalt dieser Maschinenkennzeichnung fest:

Inhaltliche Anforderungen gemäß Anhang I, Abs. 1.7.3 MRL:
– Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers
– Bezeichnung der Maschine
– CE-Kennzeichnung nach Anhang III (siehe weiter unten)
– Baureihen- oder Typbezeichnung
– ggf. Seriennummer (gilt nur für Serienmaschinen)
– Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde

Die Angaben sollen in einer EU-Amtssprache abgefasst werden; d. h. das Typenschild muss nicht in die Sprache des jeweiligen Verwenderlands übersetzt werden. Dies gilt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.
Bei Maschinen, die für die Angaben auf dem Typenschild zu klein sind (die Angaben sollen natürlich noch lesbar sein), ist es zulässig, die Kennzeichnung auf einem dauerhaft gestalteten Etikett anzubringen, das am Produkt befestigt wird.

Firmenname und vollständige Anschrift
Das Ziel dieser Anforderung ist es, dass der Benutzer oder Marktaufsichtbehörden den Maschinehersteller bei Problemen kontaktieren können. Mit “vollständiger Anschrift” ist die Postanschrift gemeint. Die Angabe des Ortes oder der Internetadresse allein reicht nicht aus.
Bei sehr kleinen Produkten können diese Angaben auch in codierter Form (z. B. QR-Code) aufgebracht werden, sofern der Code erläutert wird und die vollständige Anschrift in Begleitunterlagen zur Maschine angegeben ist.
Die Angaben sollen sich mit den Angaben in der Konformitäts- oder Einbauerklärung decken.

Bezeichnung der Maschine
Hier soll ein gebräuchlicher Name für die Maschinenkategorie angegeben werden, der ggf. auch in harmonisierten Normen benutzt wird.

CE-Kennzeichnung nach Anhang III Maschinenrichtlinie:

CE Zeichen CE Kennung CE Schild Conformité Européenne

Die Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen annähernd gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe unterschritten werden.
Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die hier wiedergegebenen Proportionen beibehalten werden. Die Grafik-Datei der CE-Kennzeichnung finden Sie im Download-Bereich in der Kategorie Mustervorlagen (oder mit einem Klick auf das obige Bild).
Die CE-Kennzeichnung ist entweder auf dem Typenschild direkt oder in unmittelbarer Nähe der Herstellerangaben anzubringen und in der gleichen Technik wie diese auszuführen.

Baureihen- oder Typenbezeichnung
Diese Angabe kann ein Name, ein Kürzel oder eine Nummer sein, die der Maschinenhersteller für sein Maschinenmodell vergeben hat. Diese Bezeichnung kann auch ein Markenzeichen enthalten.

Seriennummer
Wurde vom Hersteller eine Seriennummer für die Maschine vergeben, muss diese zur Identifikation der einzelnen Maschine einer Serie auf dem Typenschild angegeben werden.

Baujahr
Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren.

Beispiel Typenschild

 

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zu diesem und weiteren Themen der Maschinensicherheit zur Verfügung!