Im März 2022 legte die EU-Kommission einen neuen Entwurf für die Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie (neu: Ökodesign-Verordnung) für nachhaltige Produkte vor. Mit dem neuen Entwurf setzt die EU-Kommission den Fokus auf einen erweiterten Anwendungsbereich und umfangreichere Informationsanforderungen.

Die aktuell europaweit geltende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG schafft seit ihrem Inkrafttreten als Rahmenrichtlinie die Rechtsgrundlage zur Regelung von Anforderungen für Ökodesign-Produktverordnungen. Ziel dabei ist, die Umweltverträglichkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte unter Berücksichtigung ihres gesamten Produktlebenszyklus (z. B. Herstellung, Transport, Betrieb, Entsorgung) zu verbessern. Energieverbrauchsrelevante Produkte sind Gegenstände, deren Nutzung den Verbrauch von Energie in irgendeiner Weise beeinflusst. Das Umsetzen von Ökodesign-Anforderungen leistet einen erheblichen Beitrag zur Begrenzung von CO2-Emissionen und zur Umsetzung von Klimaschutzzielen. Eine Wegwerfgesellschaft soll vermieden und Nachhaltigkeit fokussiert werden.

Als Rahmenrichtlinie stellt die Ökodesign-Richtlinie keine konkreten Produktanforderungen. Konkrete Produktanforderungen werden von der europäischen Kommission von Zeit zu Zeit in Durchführungsverordnungen (LOT) festgelegt. Diese Durchführungsverordnungen sind dann für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. Dabei werden Industrie-, Umwelt und Verbraucherverbände mit einbezogen.

In den Durchführungsverordnungen werden produktspezifische Mindestanforderungen an ein umwelt- und klimagerechtes Produktdesign für bestimmte Produktgruppen gefordert, darunter z. B. Elektromotoren, Umlaufpumpen, Staubsauger, Klimatechnik oder Feststoffbrennkessel. Zur Definition dieser Mindestanforderungen gehen den Durchführungsverordnungen Studien über die jeweilige Produktgruppe zuvor.

Fällt Ihr Produkt unter den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie bzw. einer Durchführungsverordnung, dann darf es im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur in Verkehr gebracht werden, wenn es die Mindestanforderungen erfüllt, darunter:

• Berücksichtigung von produktspezifischen Ökodesign-Anforderungen
• Durchführung der Konformitätsbewertung
• Erstellen der technischen Unterlagen
• Ausstellen der Konformitätserklärung und Anbringen der CE-Kennzeichnung
• Ggf. Anbringen von vorgeschriebenen Informationen auf dem Produkt oder Bereitstellung zusätzlicher Informationen für Verbraucher

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist in Deutschland die beauftragte Stelle für die Ökodesign-Richtlinie bzw. das national geltende Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG). Die BAM ist für die Bereitstellung von Informationen für Ökodesign und Durchführungsverordnungen für Produktgruppen zuständig. Auf der Internetseite (https://www.bam.de/) finden Sie eine aktuelle Auflistung der Durchführungsverordnungen.

Der neue Entwurf der Ökodesign-Richtlinie definiert in Kapitel II zum einen straffere und höher gesteckte Anforderungen hinsichtlich Ökodesign für relevante Produkte. Zum anderen wird in Kapitel III zusätzlich ein digitaler Produktpass (DPP) gefordert. Dieser soll einen einheitlichen, sektor- und branchenspezifischen Datenaustausch über den kompletten Produktlebenszyklus ermöglichen. Produktdaten zur Reparierbarkeit, Wiederaufbereitung oder Recycling sollen transparenter gemacht werden und auf Endgeräten (z. B. Smartphones) leichter verfügbar sein. Dadurch haben Verbraucher/innen die Möglichkeit schnell einzusehen, unter welchen ökologischen Bedingungen das Produkt hergestellt wurde.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie sollen weitere physische Produktgruppen in den Geltungsbereich hinzugezogen werden, darunter Textilien, Möbel, Stahl, Zement und Chemikalien. Zukünftig sollen nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte betrachtet werden, sondern alle physischen Waren, darunter Bauteile und Zwischenprodukte. Es sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllt werden. Dadurch möchte man eine längere Haltbarkeit, Austauschbarkeit und Reparaturfähigkeit für Produkte zu erzielen. Weiterhin möchte man mehr Möglichkeiten zur Wiederaufbereitung und Recycling schaffen und einen geringen CO2-Fußabdruck erzielen.

Die EU-Kommission möchte hierfür in regelmäßig aktualisierten Arbeitsplänen Prioritäten für Produktgruppen festlegen. Im Arbeitsplan 2022 – 2024 sollen neue energieverbrauchsrelevante Produkte erfasst werden. Weiterhin sollen die Anforderungen an bereits regulierte Produkte angepasst und ggf. erhöht werden.

Der englische Entwurf zur neuen Ökodesign-Verordnung kann auf der offiziellen Website der europäischen Kommission heruntergeladen und gesichtet werden (https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-ecodesign-sustainable-products-regulation_en).

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zunächst um einen Entwurf handelt und dass Änderungen vorbehalten sind. Fällt Ihr Produkt unter den Geltungsbereich der Verordnung, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu beschäftigen und diese zeitnah umzusetzen.

Wir halten Sie selbstverständlich über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden, sollte die EU-Kommission dem Entwurf zustimmen oder ihn anpassen.