Wie EN ISO 12100 und Typ-B- und Typ-C-Normen zusammenhängen

Ein Maschinenhersteller oder ein vom Hersteller beauftragter Konstrukteur, der für eine Maschine eine Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) erstellt, trifft dabei zwangsläufig auf die Norm EN ISO 12100. Diese Norm ist als harmonisierte Norm nach MRL im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet und als Mittel anerkannt, bei der Entwicklung einer Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MRL zu erfüllen.

Allerdings legt diese Norm zwar das grundlegende Vorgehen fest, um eine Risikobeurteilung durchzuführen, aber konkrete Schutzmaßnahmen zur Risikominderung finden sich in der EN ISO 12100 nicht.

Um eine wirksame und vor allem rechtskonforme Risikominderung durch die Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen zu erreichen, muss der Ersteller der Risikobeurteilung neben den Kenntnissen zum grundsätzlichen Verfahren aus der EN ISO 12100 weitere Normen heranziehen, um mit gutem Gewissen sagen zu können, dass seine Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der MRL erfüllt.

Dazu ist es zunächst wichtig, das System von Maschinensicherheitsnormen und ihre Einteilung in Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen zu kennen:

  • Typ-A-Normen (Sicherheitsgrundnormen) behandeln Grundbegriffe, Gestaltungsleitsätze und allgemeine Aspekte, die auf Maschinen angewandt werden können. Im Umfeld der MRL ist die EN ISO 12100 die einzige Typ-A-Norm.
  • Typ-B-Normen (Sicherheitsfachgrundnormen) behandeln einen Sicherheitsaspekt oder eine Art von Schutzeinrichtung, die für viele Maschinen verwendet werden kann,
    z. B. EN ISO 13857 oder EN ISO 14122.
  • Typ-C-Normen (Maschinensicherheitsnormen) behandeln detaillierte Sicherheitsanforderungen an eine bestimmte Maschine oder Gruppe von Maschinen, z. B. EN 378 oder EN 746.

Die EN ISO 12100 als Typ-A-Norm legt zunächst die Strategie zur Erstellung einer Risikobeurteilung fest:

  • Festlegen der Grenzen der Maschine und ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Identifizieren von Gefährdungen und Gefährdungssituationen
  • Risikoeinschätzung für jede identifizierte Gefährdung und Gefährdungssituation
  • Risikobewertung
  • Gefährdungsbeseitigung bzw. Risikominderung durch Schutzmaßnahmen

Typ-B-Normen sind als Unterstützung zur Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 vorgesehen, um eine Hilfestellung bei der Gefährdungsermittlung zu geben und konkrete Schutzmaßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen. Sie behandeln bestimmte Sicherheitsaspekte (z. B. Sicherheitsabstände, Lärm) oder konkretisieren die Anforderungen an bestimmte Schutzeinrichtungen (z. B. trennende Schutzeinrichtungen, Verriegelungseinrichtungen). Betrachtet der Konstrukteur einen Sicherheitsaspekt oder eine Schutzeinrichtung für seine Maschine als relevant, kann er sich dann in der Risikobeurteilung entweder direkt auf diese Typ-B-Norm beziehen, oder er findet denselben Sicherheitsaspekt in einer anwendbaren Typ-C-Norm.

Typ-C-Normen beschreiben detaillierte Sicherheitsanforderungen für bestimmte Maschinen oder Maschinengattungen. Der Anwendungsbereich dieser Norm bezieht sich auf die speziell von dieser Maschinengattung ausgehenden Gefährdungen und beschreibt zu diesen Gefährdungen konkrete Maßnahmen zur Risikominderung. Diese Normen verweisen dabei teilweise auch auf relevante Typ-B-Normen, legen aber auch eigene Sicherheitsanforderungen fest, sofern der Verweis auf andere Normen nicht ausreichend ist. Grundsätzlich haben Typ-C-Nomen im Vergleich zu Typ-B- oder Typ-A-Normen einen Mehrwert, da bestimmte Schutzmaßnahmen spezifizierter beschrieben werden. Sollten dabei technische Anforderungen aus einer Typ-C-Norm von denen, die gleichzeitig in einer relevanten Typ-B-Norm behandelt werden, abweichen, gilt der Leitsatz: „Typ-C-Norm schlägt Typ-B-Norm“.

Dieses System aus Typ-A-, Typ-B- und Typ-C-Normen soll Maschinenherstellern und Konstrukteuren eine wirksame Unterstützung bei der Risikobeurteilung und der Entwicklung einer sicheren Maschine geben. Die EN ISO 12100 allein genügt nicht, um in einer Risikobeurteilung eine hinreichende Risikominderung zu erlangen. Der Prozess der Risikobeurteilung wird durch die Anwendung von Typ-B- und Typ-C-Normen nicht nur erleichtert, sondern auch praktisch möglich und rechtskonform gemacht.

Bei einer anwendbaren Typ-C-Norm kann der Konstrukteur davon ausgehen, dass er mit der Anwendung dieser Norm die signifikanten Gefährdungen, die für diese Art von Maschinen gelten, erfasst hat und die darin enthaltenen spezifizierten Schutzmaßnahmen zu einer hinreichenden Risikominderung anwenden kann. Allerdings muss hierbei noch berücksichtigt werden, dass eine Typ-C-Norm nicht unbedingt alle Gefährdungen, die von der betrachteten Maschine ausgehen, behandelt. Ermittelt der Konstrukteur an der Maschine weitere Gefährdungen, die nicht in der relevanten Typ-C-Norm behandelt werden, muss er die Risikobeurteilung mithilfe der EN ISO 12100 und anwendbarer
Typ-B-Normen ergänzen, um eine vollständige hinreichende Risikominderung für seine Maschine zu erhalten.