Erwägungsgründe eines Einkäufers vs.
Kosten für die Sicherstellung des Stands der Technik (CE)
In der Praxis kommt es häufig zu einer Abwägung zwischen dem Kauf einer Neu-Maschine aus einem EU-Land und dem Kauf von zunächst entweder günstiger erscheinenden Maschinen aus einem Drittland oder von Gebrauchtmaschinen, die man beide auf den Stand der Technik umrüsten muss.
Das führt nicht selten dazu, dass dieser notwendig werdende Umbau der Maschinen aus einem Drittland bzw. aus Altbeständen teurer wird als die
Anschaffung einer Neu-Maschine mit aktueller CE-Kennzeichnung.
Ein Maschinenbetreiber muss die Konformität seiner Maschinen z. B. durch eine EG-Konformitätserklärung des Maschinenherstellers belegen (BetrSichV). Baut man nun aus Gebrauchtmaschinen oder Maschinen aus Drittländern eine neue Produktionsanlage auf und benötigt diese dann ein neues Konformitätsbewertungsverfahren inklusive des dafür notwendigen Umbaus auf den Stand der Technik, wird man nicht selten von den anfallenden Kosten überrascht, die den Preis für eine Neu-Maschine nach Stand der Technik übersteigen.
Generell sollten daher Geschäftsführer, Einkäufer aber auch Vertriebsmitarbeiter, technische Redakteure, Konstrukteure und Monteure wissen, was zu beachten ist, wenn man richtlinienkonforme Maschinen baut oder anschafft. Kern des Konformitätsbewertungsverfahren ist die Risikobeurteilung, in der ermittelt wird, welche Anforderungen an die Maschine, an Zukaufkomponenten, an die rechtskonforme Bereitstellung, an Betriebsanleitungen oder an den Bau und die Kennzeichnung der Maschine umgesetzt werden müssen.
Eine Maschine kann am Ende nur dann sicher im Sinn der Maschinenrichtlinie sein und somit überhaupt in Betrieb genommen werden, wenn der jenige, der die
EG-Konformitätserklärung unterschreibt, sicher sein kann, dass alle am Projekt beteiligten Personen wissen, was ein Konformitätsverfahren bedeutet.
Ein Maschinenhersteller muss am Ende sicherstellen, dass durch Organisation, Produktion und Personalqualifikation die Maschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt.
Wenn Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, empfehlen wir Ihnen unser CE-Seminar „CE-Zertifizierung nach Maschinenrichtlinie” (CE01).
Zielgruppe sind neben Konstrukteuren insbesondere Geschäftsführer, Vertriebsmitarbeiter, Einkäufer, Monteure sowie Programmierer von Maschinensteuerungen. In weiteren Seminaren gehen wir spezieller auf die Themen Risikobeurteilung, Umbau von Maschinen und funktionale Sicherheit ein.
Gerne stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung!