Um eine Maschine in Verkehr bringen zu dürfen, müssen die Mindestanforderungen an Sicherheit erfüllt werden (Stand der Technik). Dazu gehören neben den Anforderungen an Hardware oder Bedienerinformationen gemäß Risikobeurteilung auch Anforderungen an sicherheitsbezogene Anwendungssoftware. Die EN ISO 13849-1 beschreibt, wie systematische Fehler in der sicherheitsbezogenen Anwendungssoftware für Sicherheitsfunktionen verhindert werden sollen.
Je nach erforderlichem Performance Level (PLr) sind unterschiedlich umfangreiche Softwareanforderungen umzusetzen. Für PL a und PL b sind das die sogenannten Basismaßnahmen wie eine entsprechenden Dokumentation oder die Vermeidung undefinierter Zustände. Aber auch eine Spezifikation und Fehlersimulation sind Teil der Basismaßnahmen. Von PL c bis PL e ist eine Verifikation mit steigender Wirksamkeit erforderlich. Die Verifikation kann dabei durch „andere Personen“, „unabhängige Personen“, „unabhängige Abteilungen“ bis hin zu „unabhängigen Organisationen“ erfolgen.
Zur effizienten und qualitätsgesicherten Anwendung der Matrixmethode hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) einen Software-Assistent namens SOFTEMA entwickelt. Mit diesem Software-Assistent lässt sich die sicherheitsbezogene Anwendungssoftware anhand des vereinfachten V-Modells (siehe Abbildung) dokumentieren. Dazu unterstützt es ein Änderungsmanagement für neue Programmversionen.
Zu Beginn steht die Spezifikation der sicherheitsbezogenen Anwendungssoftware. Die Gestaltung der Programmierung wird festgelegt. Es folgt die Codierung. Und anschließend wird durch Inspektion und Tests die sicherheitsbezogene Anwendungssoftware validiert.